Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Personen, die ihre Angelegenheiten, teilweise oder ganz, nicht mehr selbst regeln können und auf Hilfe anderer angewiesen sind, können von dem Betreuungsrecht Gebrauch machen. Es dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die psychisch erkrankt sind oder unter einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden.

Unser Fokus liegt auf folgenden

Thematiken

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Wir vertreten Sie in Ihrem Sinne!

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