Straf- und Jugendstrafrecht

Straf- und Jugendstrafrecht

Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als Straftaten mit einer Strafe geahndet werden. 

Junge Täter, die zum Zeitpunkt der Tat das Erwachsenenalter noch nicht erreicht haben, sondern sich im Übergangsstadium von der Kindheit zum Erwachsenenalter -der sogenannten Jugend- befinden, fallen unter das Jugendstrafrecht.

Unser Fokus liegt auf folgenden

Thematiken

  • Ermittlungsverfahren
  • Hauptverfahren vor den Amts- und Landgerichten
  • Berufungs- und Revisionsverfahren 

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