Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Welche geringfügigeren Zuwiderhandlungen es auf den verschiedenen Gebieten gibt und wie diese zu ahnden sind, regelt das Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ist im Allgemeinen ein Verstoß gegen gesetzliche Verbote und Gebote, die meistens mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld einhergehen.

Unser Fokus liegt auf folgenden

Thematiken

  • Verstoß gegen die öffentliche Ordnung z. B. Lärmbelästigung
  • Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift z. B. Verletzung der Meldepflicht
  • Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß

  • Verstoß im Gewerberecht z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes
  • Verstoß gegen das Abfallrecht z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfall

Wir vertreten Sie in Ihrem Sinne!

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